Am Samstag, 2. April 2022, traten neue Corona-Regeln auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes in Hessen in Kraft.

Was es nun noch zu beachten gibt, finden Sie hier im Überblick:

  • Es gelten für den gesamten  Einzelhandel keinerlei Zutrittsbeschränkungen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt für den gesamten Einzelhandel, Dienstleistungseinrichtungen, die Gastronomie sowie Fitnessstudios.
  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, wie z.B. in Arztpraxen.
  • Es entfällt die Beschränkung der 3G-Regel als Zugangsvoraussetzung für die Gastronomie.

Für Ihre Gesundheit empfehlen wir weiterhin das Einhalten eines Abstandes von mind. 1,5 Metern, sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Maske, Desinfektion).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bleiben Sie gesund!

Ihr Centermanagement